KOSTENÜBERNAHME UND ABRECHNUNGEN


In der Onkologischen Trainings- und Bewegungstherapie gibt es in Abhängigkeit von

  • Krebsart
  • Behandlung
  • Medikamenten
  • Nebenwirkungen
  • Persönlicher Leistungsfähigkeit

verschiedene Verordnungsmöglichkeiten, um die Kostenträger zu beteiligen. Ausgebildete und zertifizierte OTT®- Therapeut*innen besprechen während eines kostenfreien OTT®-Info-Termins mit der Patient*in vor Beginn der OTT® alle Fragen zur Diagnostik, Anamnese, Therapieplan und Abrechnung. Momentan entstehen für die Patienten finanzielle Eigenbeteiligungen, die vor Beginn der Therapie besprochen werden.

 

Verordnungsmöglichkeiten für onkologische Patient*innen


Im Bereich der allgemeinen Bewegungstherapie für onkologische Patienten können individuell zu besprechende Heilmittel verwendet werden.

Derzeit wird im Rahmen des Innovationsfonds die neue Versorgungsform "Bewegungs- und Ernährungstherapie in der Onkologie - INTEGRATION" evaluiert, mit dem Ziel diese Versorgungsform als abrechnungsfähige Position in den Heilmittelkatalog zu übernehmen. In diesem Projekt wird dazu das OTT®-Konzept berücksichtigt.


Sie wollen mehr über die aktuellen Abrechnungsmöglichkeiten wissen? Schreiben Sie uns!

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